ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des staatlich geprüften und durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ermächtigten Übersetzers für die griechische Sprache, Herrn Konstantinos Feslidis, mit seinen Auftraggebern. Die Bedingungen finden auch dann Anwendung, wenn bei Annahme einzelner Aufträge nicht ausdrücklich auf diese hingewiesen wird. Herr Feslidis behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen werden den Auftraggebern rechtzeitig mitgeteilt. Sollte eine Änderung eine Benachteiligung für den Auftraggeber darstellen, hat dieser das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos zu kündigen. Herr Feslidis wird den Auftraggeber in einem solchen Fall ausdrücklich auf das außerordentliche Kündigungsrecht hinweisen. Unterlässt der Auftraggeber eine Kündigung, gelten die Änderungen als akzeptiert.

Von den vorliegenden Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere die des Auftraggebers, werden von Herrn Feslidis nicht anerkannt, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden. Sie gelten daher als unwirksam und werden ausdrücklich zurückgewiesen.

Nebenabreden, Zusicherungen und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Erfolgt die Auftragserteilung telefonisch basierend auf einem vorherigen Angebot, muss der Auftrag schriftlich bestätigt werden, um das Vertragsverhältnis zu begründen.

Herr Feslidis ist berechtigt, den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, einer Vorauszahlung oder einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank oder Sparkasse abhängig zu machen.

Sämtliche Angebote, insbesondere Preiskalkulationen von Herrn Feslidis, sind freibleibend und unverbindlich.


§ 3 Abwicklung

Die Hauptleistung, also die Übersetzungsleistung, sowie Leistungen im direkten Zusammenhang mit der Übersetzung, werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erbracht. Zusätzliche Leistungen, wie Illustrationen, DTP, Nachformatierungen oder Sprachaufnahmen, werden separat vereinbart und in Rechnung gestellt.

Ohne besondere Anweisungen oder Unterlagen des Auftraggebers werden Fachbegriffe allgemein verständlich und lexikalisch vertretbar übersetzt. Bei Vorliegen einer individuellen Fachterminologie wird diese berücksichtigt, sofern ausreichend und vollständige Unterlagen bereitgestellt wurden.


§ 4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber informiert Herrn Feslidis vor Auftragserteilung über besondere Wünsche zur Ausführung (z. B. spezielle Datenträgerformate, druckreife Layouts, Anzahl der Ausfertigungen). Zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Übersetzung sind spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereitzustellen.

Der Auftraggeber benennt eine Ansprechperson zur Unterstützung der Auftragsdurchführung. Falls keine Ansprechperson benannt wird, verzichtet der Auftraggeber auf Ansprüche in Bezug auf stilistische, formale oder terminologische Probleme.

Beauftragt der Auftraggeber eine druckfertige Übersetzung, ist er verpflichtet, einen Korrekturabzug zur Freigabe vorzulegen. Sollte Herr Feslidis die Druckveranlassung übernehmen, muss der Auftraggeber die Übersetzungen vor Druckunterlagen unterschreiben.

Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, kann Herr Feslidis nach Setzung einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Verzögerungen und Mehraufwendungen aufgrund mangelnder Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers.


§ 5 Auftragsänderung

Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen, ist Herr Feslidis berechtigt, dafür eine angemessene Mehrvergütung zu berechnen. Verzögerungen durch Änderungen gehen nicht zulasten von Herrn Feslidis.


§ 6 Liefertermine

Feste Liefertermine sind nur bindend, wenn schriftlich bestätigt. Bei Verzögerung erhält Herr Feslidis eine angemessene Nachfrist; erst nach fruchtlosem Ablauf ist ein Rücktritt des Auftraggebers zulässig.

Als fristgerecht gilt die Lieferung, wenn der fertige Auftrag rechtzeitig versendet wurde, um den Eingang beim Auftraggeber innerhalb normaler Postlaufzeiten sicherzustellen. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse führen zu einer Verschiebung des Liefertermins. Dauert das Hindernis länger als drei Monate, kann Herr Feslidis vom Vertrag zurücktreten.


§ 7 Amtliche Beglaubigung

Sofern nicht anders angewiesen, werden Übersetzungen von Urkunden grundsätzlich beglaubigt, um die behördliche Anerkennung sicherzustellen. Für Beglaubigungen fällt eine Zusatzgebühr an; entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.


§ 8 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte

Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch die Übersetzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Im Falle einer Verletzung haftet der Auftraggeber für alle entstehenden Schäden und Kosten. Herr Feslidis behält das uneingeschränkte Nutzungsrecht an erstellten Materialien, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


§ 9 Nutzungsrechte für Übersetzungen

Der Auftraggeber erhält das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht der Übersetzung entsprechend des vereinbarten Zwecks. Herr Feslidis übernimmt keine Haftung für urheberrechtliche Ansprüche Dritter.


§ 10 Erfüllung und Gefahrübergang

Die Leistung wird per E-Mail oder Datenübertragungsverfahren versandt. Die Gefahr des Untergangs geht mit Versand an den Auftraggeber über.


§ 11 Vergütung

Falls keine gesonderte Vereinbarung besteht, gilt die aktuelle Preisliste von Herrn Feslidis. Preise können bei Leistungen, die mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, angepasst werden.


§ 12 Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen.


§ 13 Abnahme- und Rügepflicht

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden, versteckte Mängel nach Entdeckung. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen eine Mängelrüge erfolgt.


§ 14 Gewährleistung

Der Auftraggeber kann bei Mängeln Nachbesserung oder Neuerstellung verlangen. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Herr Feslidis haftet nur für nachweisbare Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit.


§ 15 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten für Verwaltungszwecke einverstanden.


§ 16 Vertraulichkeit

Alle Aufträge werden vertraulich behandelt; beauftragte Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Volle Vertraulichkeit bei elektronischem Austausch kann jedoch nicht garantiert werden.


§ 17 Rücktritt/Kündigung

Der Auftraggeber kann den Auftrag bis zur Fertigstellung kündigen. In diesem Fall ist eine Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu leisten.


§ 18 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wilhelmshaven. Es gilt deutsches Recht.


§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.